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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) – CEO Advisory | Board Services | Executive Search | Leadership Assessments |

1. Begriffsbestimmungen

Auftraggeber:in” ist die juristische Person oder einen natürlich Person, die den Auftrag erteilt; “Auftragnehmerin” ist die Christoph la Garde Unternehmensberatungs GmbH – im Folgenden auch kurz “CLGUB” genannt oder die “Christoph la Garde Advisory Ltd – im Folgenden auch kurz “CLGA” genannt, die den Auftrag ausführt. Bei Executive Search / Suchprojekten sind „Kandidat:innen“ Personen, die von der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Besetzung einer Position vorgeschlagen werden.

„Bruttojahresgesamtvergütung“ umfasst sämtliche Geld- und geldwerten Leistungen aus dem Dienst- und oder Vertragsverhältnis zwischem dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und dem Kandidaten/der Kandidatin, sohin Fixgehalt, zuzüglich variabler Gehaltsbestandteile (“Boni”/”Prämien”) – immer basierend auf Basis einer 100% igen Zielerreichung), Zulagen, für Mobilität; Dienstfahrzeuge; Unterkünfte oder sonstiges.

„Verbundene Unternehmen“ sind Unternehmen, die mit dem Auftraggeber und/oder der Auftragnehmerin gesellschaftsrechtlich verbunden sind.

2. Geltung der Bedingungen

2.1 Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2.2 Diese AGB werden Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wird. Bei Geschäften mit Verbraucher:innen (KSchG) gelten zusätzliche Informations- und Wirksamkeitserfordernisse; der Auftragnehmer arbeitet regulär ausschließlich mit Unternehmern (B2B).

3. Leistungsbeschreibung und Umfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelauftrag/Angebot schriftlich festgelegt. Die Auftragnehmerin schuldet bei einem Suchauftrag/Executive Search keine Einstellung/Besetzung  sondern die sorgfältige Durchführung eines professionellen Such- und Auswahlprozesses basierend auf der Leistungsbeschreibung des schriftlichen Angebots.  

3.2 Leistungsbausteine können u.a. sein:

Unterstützung bei der Positionsbeschreibung, des idealen Kandidatenprofiles, Definition des fachlichen, sachlichen und geographischen Suchfeldes, Markt-Evaluierung, Research, Direktansprache, Interviews, Assessments, Kandidatenselektion, “vertrauliches Pre-Referenzing”, Erstellung von vertraulichen Kandidatenberichten, Projekt-Koordination, Verfassung von Fortschritsberichten (“Progress Reports”), Shortlist-Präsentation, Koordination von Interviews mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin; Referenzeinholungen sowie Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und “Onboarding-Begleitung”.

3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich geeigneter Sub-Unternehmer oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Dritten und dem Auftraggeber wird nicht begründet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen und Entscheidungsgrundlagen zeitgerecht bereit und informiert die Auftraggeberin unverzüglich über Änderungen (Profil, Vergütung, Organisation).

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gegenüber Kandidat:innen und wahrt deren Persönlichkeitsrechte; dies gilt insbesondere auch für die Einholung von Referenzen über vom Auftragnehmer vorgestellte Kandidat:innen.

4.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Vertragsabschlüsse mit präsentierten Kandidat:innen (auch in anderen Funktionen oder verbundenen Unternehmen) sowie über Startdatum und Vergütungsdetails, soweit für die Honorarabrechnung erforderlich.

5. Honorar | Nebenkosten | Fälligkeit bei Executives Search Projekten

5.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, beträgt das Honorar 1/3 des Bruttojahresbezuges (Fixgehalt plus Bonus basierend auf einer 100% Zielerreichung (Anm.: dies bedeutet, dass bei einer Bonusrange von zum Beispiel 25%-45% des Jahresbruttofixgehaltes, 45% also Berechnungsgrundlage herangezogen werden) sowie Dienstwagen/Car Allowance und/oder Zuschüsse für Wohnung und/oder Schulgelder). Das Honorar setzt sich aus einem vorläufigen Mindesthonorar – auch “Retainer” genannt zusammen – welches in 3 gleichen Tranchen: 1. Tranche bei Auftragserteilung, 2. Tranche 30 Tage nach Auftragserteilung und 3. Tranche 60 Tage nach Auftragserteilung verrechnet wird. Bei Vertragsabschluss mit einem Kandidaten/einer Kandidatin kommt es allenfalls zur Verrechnung einer 4. Tranche.

Alternativ zu der obig beschriebenen “1/3 Regel” können auch Festhonorare bei Such-Projekten vereinbart werden.

Die Honorargestaltung bei CEO ADVISORY, LEADERSHIP ASSESSMENTS, BOARD ADVISORY erfolgt ausschließlich auf Basis eines vereinbarten Festhonorars.

5.2 Die Honorarbasis ist die vereinbarte Bruttojahresgesamtvergütung. Bei Teilzeit, Befristung oder abweichenden Verträgen wird auf das Vollzeitäquivalent hochgerechnet. Boni werden mit der Zielvariable angesetzt.

5.3 Nebenkosten für Projektkoordination, Research, IT, Barauslagen, Büro Administration werden in der Höhe von 10% des Honorars .  (z.B. Reisekosten, Anzeigen, Assessment-Tools) werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet. Rechnungen sind netto innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen an.

6. Exklusivität und Wettbewerbsbeschränkung

Soweit vereinbart, erfolgt die Suche exklusiv. Beauftragt der Auftraggeber parallel Dritte mit identischer Suche, bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers bestehen, wenn ein:e von ihm präsentierte:r Kandidat:in eingestellt wird.

7. Garantien | Replacement-Regelung

Tritt der/die eingestellte Kandidat:in innerhalb der ersten 12 Monate aus eigenem Antrieb aus oder wird aus wichtigem Grund gekündigt, erbringt der Auftragnehmer einmalig eine Nachsuche ohne erneute Startfee; Spesen sind zu tragen. Kein Anspruch besteht bei Unternehmensänderungen oder geänderten Stellenanforderungen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Beide Parteien sichern Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen zu.

8.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidat:innen und Ansprechpartner:innen ausschließlich gemäß DSGVO und nationalen Datenschutzbestimmungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Informationen/Einwilligungen an Kandidat:innen bereitzustellen und mit dem Auftragnehmer ggf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) zu schließen, sofern einschlägig.

9. Compliance, Gleichbehandlung und Interessenkonflikte

Die Auftraggeberin beachtet Gleichbehandlungsgrundsätze und verpflichtet sich, Kandidat:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft/Hautfarbe, Religion, körperlicher Versehrtheit, sexueller Orientierung etc. anzusprechen und zu evaluieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diskriminierungsfreie Anforderungsprofile zu formulieren und seine Entscheidungen ebenso unter striktester Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze zu treffen.

10. Haftung

10.1 Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung ist auf das vereinbarte Honorar für den jeweiligen Auftrag begrenzt.

10.2 Der Auftragnehmer gibt keine Zusicherungen hinsichtlich Leistung/Verhalten der Kandidat:innen; die endgültige Auswahl trifft der Auftraggeber.

11. Schutzrechte / Non-Solicitation

11.1 Profile, Zwischen- und/oder Kandidatenberichte, Referenzberichte und Researchergebnisse bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Eine Weitergabe an Dritte , außerhalb der Organisation des Auftraggebers, ist nur nach schriflichter Zustimmung seitens der Auftragnehmerin, dem Auftraggeber gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber Berichte und Informationen zu den Projekten auf den kleinsten notwendigen Kreis an Personen im Unternehmen des Auftraggebers zu beschränken.

12.2 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, während der Auftragserfüllung und zwölf Monate danach keine Mitarbeiter:innen des Auftragnehmers anzusprechen.

13. Vertragsdauer und Kündigung

13.1 Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots und endet mit Besetzung der Position oder der schriftlichen Beendigung des Projekts.

13.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 1 Woche kündigen. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Spesen zu vergüten.

14. Referenzen und Kommunikation

Die Auftraggeberin darf den Auftraggeber nach schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen, wobei selbstverständlich es keinerlei Kommunikation über vertrauliche Inhalte gibt.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

15.1 Es gilt je nach Auftragnehmerin, entweder österreichisches or zypriotisches Recht. Gerichtsstand ist bei Projekten der Christoph la Garde Unternehmensberatungs GmbH Wien/Österreich; bei Projekten der Christoph la Garde Advisory Ltd, Larnaca/Zypern,

15.2 Die Parteien prüfen vor Klageerhebung eine freiwillige Mediation gemäß den Mediationsregeln des Vienna International Arbitral Centre (VIAC).

16. Schlussbestimmungen

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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